Der HDF schließt mit der GEMA einen für seine Mitglieder vorteilhaften Gesamtvertrag, der laufend aktualisiert wird. Er enthält Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von diversen Musiknutzungen in Kinos und zur Rabattierung der GEMA-Gebühren für HDF-Mitglieder. Die Lizenzverträge für das einzelne Kino muss jeder Kinobetreiber allerdings direkt mit der GEMA schließen, und zwar bevor er Musikrechte im Kino nutzt.
Maßgeblich ist der GEMA-Tarif T-F. Für Nicht-Mitglieder des HDF gilt eine GEMA-Vergütung in Höhe von 1,25 % des Nettokartenumsatzes. Durch den HDF-Gesamtvertragsnachlass von 20 % ergibt sich ein Vergütungssatz von 1 % des Nettokartenumsatzes für HDF-Mitglieder.
Ausführliche Informationen zu den GEMA-Regelungen inklusive Beispielrechnungen sowie den GEMA-Tarif T-F finden Sie unter Dokumente.