Bundesweite Hilfs- und Förderprogramme

Überbrückungshilfe II

Antragsvoraussetzungen

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
    oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
  • nicht antragsberechtigt für den Wirtschaftsstabilitätsfonds

Förderhöhe

  • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

Antragsstellung

  • über prüfenden Dritten (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt)
  • Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.