Bundesweite Hilfs- und Förderprogramme
Überbrückungshilfe II
Antragsvoraussetzungen
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
oder - Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
- nicht antragsberechtigt für den Wirtschaftsstabilitätsfonds
Förderhöhe
- 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
Antragsstellung
- über prüfenden Dritten (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt)
- Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.