Noch in diesem Frühjahr soll ein Soforthilfeprogramm für Kinos in ländlichen Regionenanlaufen, so lassen die Beauftragte für Kultur und Medien und die Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages heute in einem gemeinsamen Pressestatement über die dpa verlauten. Dafür werden kurzfristig fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die für investive und programmbegleitende Maßnahmen verwendet werden können. Antragsberechtigt sind Kinostandorte in Ortschaften mit weniger als 25.000 Einwohnern, die jeweils einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro erhalten können.

„Mit dem Soforthilfeprogramm unterstreicht die Politik ihren Willen, den Kinos möglichst schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen zu wollen“, so Dr. Thomas Negele, Vorstandsvorsitzender des HDF KINO e.V.„Das ist für uns als Branche ein wichtiges Zeichen und unterstützt die antragsberechtigen Kinobetreiber*innen bei notwendigen Investitionen in moderne Spielstätten, innovative Kundenkommunikation und eine attraktive Programmarbeit. Ein erster Anfang ist damit sicherlich gemacht. Die jetzt freigegeben Mittel müssen aber dringend um ein echtes Zukunftsprogramm ergänzt werden, das die gesamte Kinolandschaft in Deutschland in den Blick nimmt und die Branche nachthaltig stärkt. Dafür ist nicht nur ein deutlich höheres Budget nötig, es müssen auch andere Kriterien als lediglich die Ortsgröße angelegt werden.“

Bei den Mitteln für das Soforthilfeprogramm handelt es sich um Gelder des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die im Rahmen des Programms „Kultur in den Regionen“ bewirtschaftet werden. Folgende Kriterien müssen antragstellende Kinos erfüllen:

  • Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern.
  • Jedes Kino erhält bis zu 25.000 € Zuschuss. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • DieKinos müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen. Eine Kofinanzierung durch andere Förderer ist nicht erforderlich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.
  • Eine Kumulierung von Förderungen durch die BKM mit Förderungen der Filmförderungsanstalt (Projekt-oder Referenzförderung) für dieselbe Maßnahme ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht möglich; ggf. aber eine separate Förderung flankierender Maßnahmen mit FFA-Mitteln.