Durch die Digitalisierung ergeben sich neue Möglichkeiten für Angebote, die über das traditionelle Kinoprogramm im Sinne der regelmäßigen Vorführung eines Films hinausgehen. Diese Inhalte werden unter dem Begriff Alternativer Content (AC) zusammengefasst.
Hierzu gehören Liveübertragungen oder Mitschnitte von z.B. Klassik- und Popkonzerten, Opern-, Ballet- und Theateraufführungen, Sportereignissen und Kunstausstellungen. Auch verschiedene Filme, TV-Produktionen und Serienepisoden, die als Event für einzelne Termine den Kinos zur Verfügung gestellt werden, werden als AC bezeichnet.
Das Angebot und die Auswahl von AC-Anbieter ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie hier.
Folgendes ist zu beachten bei der Vorführung von AC:
- Vorführungen von Filmen, die als AC angeboten werden, sind grundsätzlich auch filmabgabepflichtig (Ausnahme: Der Film hat maximal eine Länge von 58 Min.)
- Für die Vorführung von AC muss grundsätzlich GEMA-Vergütung gezahlt werden. Für eine angemessen Vergütung von AC haben HDF KINO e.V. und GEMA einen “Mischsatz” vereinbart. Die Vertragsmodalitäten können Sie hier einsehen.
- Problematisch wird es bei der Wiedergabe von AC, wenn die Kinos Umsätze aus Musiknutzungen (via FFA) an die GEMA melden und vergüten, die GEMA aber die betreffenden Rechte nicht hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.