Kino für alle heißt auch ein gemeinsames Kinoerlebnis für blinde, gehörlose, seh- und hörbeeinträchtigte Kinobesucher*innen zu schaffen. Die Erstellung barrierefreier Filmfassungen ist heutzutage eine Fördervoraussetzung, von der Ihr Publikum profitiert.

Barrierefreie Fassungen können im Kino in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden, indem zum Beispiel entsprechendes technisches Equipment (u. a. Ausstattung mit Untertitel-Brillen für Menschen mit Hörbehinderungen oder Kopfhörer für die Wiedergabe der Audiodeskription für Menschen mit Sehbehinderung) im Kino zur Verfügung gestellt werden bzw. indem smartphone-basierte Anwendungen wie die App Greta und Starks im Kino zugelassen werden.

Seit 2007 sieht das Filmfördergesetz außerdem vor, dass Förderhilfen grundsätzlich nur Kinos zustehen, die für Barrierefreiheit entsprechend ausgerüstet sind. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der barrierefreien Ausstattung eines Kinos stehen, können von der FFA mit einem Zuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Ansprechpartnerin hierfür ist Sandra Küchler, 030 27577-322, kuechler@ffa.de.