Zum 25. Mai 2018 endete die Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen, europaweit und unmittelbar geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bis dahin mussten die Vorgaben zum Datenschutz angepasst und in den Unternehmensalltag integriert werden.
Verschiedene Datenschutzhinweise, die Sie individuell für Ihre Homepage anpassen können, haben wir in einem Muster zusammengefasst.
In einem Praxisleitfaden des Mittelstandverbunds ZGV e.V. finden Sie weiterführende Informationen zur DSVO und ihrer Umsetzung. Der Verbund bietet HDF-Mitgliedern zu dem Thema außerdem verschiedene Unterstützerleistungen an, darunter (Inhouse-) Schulungen, Webinare oder eine individuelle Beratung. Wenn Sie Interesse daran haben, melden Sie sich einfach bei unserem Team in der Geschäftsstelle, wir vermitteln Sie gerne weiter.
Bitte beachten Sie, dass Datenschutz gemäß des Beschäftigtendatenschutz auch im Arbeitsverhältnis eingehalten werden muss. Die personenbezogenen Daten der Beschäftigten werden an vielen Stellen im Unternehmen verarbeitet. Das sind z.B. einfache Stammdaten, wie sie in jeder Personalakte stehen, die für den Zweck der Beschäftigung erforderlich und daher selbstverständlich sind – etwa Name, Adresse, Kontoverbindung oder die Ausbildung und Qualifikation des Beschäftigten. Im Arbeitsalltag kommen schnell weitere Daten hinzu: bei der Zeiterfassung, bei der (privaten) Telefon- oder Internetnutzung, bei der mobilen Arbeit mit dem eigenen Smartphone oder dem Firmen-Laptop. Eine erste Orientierung, was Sie beachten müssen, steht in einem Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.