FÖRDERUNG VON KINOBETRIEBEN
Antragsfristen Kinoförderung und Programmpreise
- FFA Filmförderungsanstalt
17.03. bis 04.04.2025: Kinoinvestitionsförderung
31.03. bis 13.04.2025: Sonderförderung für Kinos nach dem Referenzprinzip
12.05.2025: Abruffrist Referenzförderung 2022
- BKM Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
27.04.2025: Kinoprogrammpreis
- MFG Baden-Württemberg
15.05.2025: Kinopreis
23.09.2025: Kinoinvestitionsförderung
- Medienboard Berlin Brandenburg
11.04.2025: Kinoprogrammpreis 2025
- MOIN Hamburg Schleswig-Holstein
31.03.2025: Hamburger Kinopreise
07.04.2025: Schleswig-Holstein Kinoprogrammpreis
14.05.2025: Hamburg Kinoinvestitionsförderung
- Nordmedia Niedersachsen/Bremen
17.04.2025: Kinoinvestitionsförderung
04.09.2025: Kinoinvestitionsförderung
- Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen
laufend: Filmtheaterförderung
31.03.2025: Kinoprogrammpreis
- Filmland Mecklenburg-Vorpommern
laufend: “Film ab!”-Investitionsprogramm
- FFF Bayern
10.04.2025: Programmprämien
laufend bis 30.06.2025: Kinoinvestitionsförderung
- Film- und Kinobüro Hessen
25.04.2025: Hessischer Preis für nachhaltiges Kino
Alle Angaben ohne Gewähr!
Förderprogramme auf Bundesebene
FFA-Kinoförderung
Die Kinoförderung der FFA hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur und deren Qualität in Deutschland zu stärken und zu erhalten. Die FFA unterstützt Kinobetreibende im Inland bei folgenden Vorhaben:
- Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen
- Neuerrichtungen, wenn sie der Strukturverbesserung dienen
- bei der Beratung von Kinos
- bei der Filmbildung junger Menschen
Einmalige Sonderförderung 2025: Kinoreferenzförderung
Das Referenzprinzip ermöglicht Kinobetreiber*innen eine nachträgliche Förderung für bereits erreichte Zuschauererfolge. Dazu zählen außergewöhnliche Besuchszahlen für deutsche und sonstige Filme aus Mitgliedstaaten der EU oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. aus einem gleichgestellten Staat (seit dem Kinojahr 2021 gilt nur die Schweiz als ein der EU/EWR gleichgestellter Staat, Großbritannien wird nicht mehr berücksichtigt).
Referenzförderung kommt Kinos zugute, die mindestens 5.000 Referenzpunkte pro Leinwand erreichen.
Die Zuschüsse werden für die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos gewährt. Darüber hinaus können die Fördermittel für Werbemaßnahmen verwendet werden. Details zu Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel finden Sie in den FAQ.
Kinoprogrammpreis der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich die Kinoprogrammpreise für hervorragende Jahresfilmprogramme. Die Auszeichnung basiert auf dem Vorschlag der Jury Kinoprogrammpreis und würdigt Kinos mit einem besonders anspruchsvollen Programm.
Wer kann sich bewerben?
- Gewerbliche, ortsfeste Filmtheater in Deutschland
- Mindestens 275 Vorstellungen und 9 Monate Spielbetrieb im Jahr (nur reguläre Kinovorführungen, keine Open-Air-Vorführungen)
Die Bewerbungsfrist endet am 27. April 2025.
Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten finden Sie hier:
Förderung von Laserprojektoren über die EEW-Förderung
Im Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung können KMUs einen Zuschuss auf die Investitionsgesamtkosten bei der Umstellung auf Laserprojektion erhalten.
Förderhöhe
- 15 Prozent für kleine Unternehmen (bis zu 49 Mitarbeitenden und max. 10 Mio. Euro Umsatz oder max. 10 Mio. Euro Bilanzsumme)
- 10 Prozent für mittlere Unternehmen (bis zu 249 Mitarbeitende und max. 50 Mio. Euro Umsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme)
- Große Unternehmen, die diese Kriterien überschreiten, sind aktuell nicht förderberechtigt.
Voraussetzungen
- Der jährliche Bedarf an Endenergie wird in Folge des Anlagen-/Komponententauschs um mindestens 15 Prozent reduziert.
- Bestätigung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten über die Energieeinsparung von 15 Prozent.
- Der ausgetauschte Projektor wird vom Unternehmen nicht mehr weiterbetrieben und entsorgt oder veräußert.
- Der bisherige Projektor ist seit mindestens fünf Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens und noch voll funktionsfähig.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
- Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kumulierbar.
Um Ihnen die Antragsstellung soweit wie möglich zu erleichtern und Ihnen einen Mitgliedervorteil anzubieten, sind wir bereits mit einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten im Gespräch. Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden wir Sie informieren.