Ab dem 1. Januar 2020 tritt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft. Für die deutsche Kinobranche ein „anachronistischer, geschäftsschädigender Rückschritt“ im allgemeinen Bestreben nach schnellen Transaktionen und umweltorientiertem Verhalten.
Durch hohe Investitionen in die Digitalisierung ihrer Leinwände in den zurückliegenden Jahren haben sich die deutschen Kinobetreiber fit gemacht für die Zukunft. Darüber hinaus wurden digitale Ticketlösungen entwickelt, um für die Besucher auch den Zugang zu den Kinos zu beschleunigen und Schlangenbildung an Kassen zu reduzieren. Damit erfolgte auch ein (vermeintlich notwendiger) Lückenschluss hin zu vollständiger umsatzsteuerlicher Transparenz. Mit diesem „Abbau von Hemmnissen“ konnte die Branche ihren Service verbessern und damit positive Erfahrungen sammeln. Vielerorts beschäftigen sich die Kinobetreiber unter dem Titel „Grünes Kino“ zudem mit Konzepten zur Verringerung des Müllanfalls sowie des klimabewussten Energieeinsatzes.
„Unsere Bemühungen werden durch einen unnötigen Rückschritt in die analoge Belegwelt ins Gegenteil verkehrt“, erklärt Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des HDF KINO e.V., Deutschlands zentralem Kinoverband. „Selbst beim Kinoticket, das alle relevanten Informationen bereits enthält, soll zukünftig ein zusätzlicher Bon nötig sein. Das ist nicht nur ein enormer Zeitaufwand mit Blick auf die Besucherströme, die in kürzester Zeit bewältigt werden müssen. Es stellt auch aus umweltpolitischer Sicht ein Ärgernis dar. Wir fordern den Bund auf, dieses bürokratische Monster an die Leine zu legen.“