Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) in nationales Recht hat die Rundfunkkommission der Länder mit dem Entwurf für einen „Medienstaatsvertrag“ auch Änderungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgeschlagen. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) bedauert in ihrer Stellungnahme, dass der Diskussionsentwurf der ursprünglichen Intention der AVMD-Richtlinie nicht gerecht wird, nämlich u.a. im Bereich des Jugendschutzes ein vergleichbares Regulierungsniveau der unterschiedlichen Ausspielwege von Medieninhalten zu schaffen.
Stattdessen werden Video-Sharing-Dienste wie YouTube bessergestellt, indem sie z.B. den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Kinofilmtrailern nur mithilfe eines Flagging- bzw. Parental-Control-Mechanismus schützen müssen. Kinobetreiber*innen müssen hingegen die Verbreitung von entsprechenden Trailern auf ihren Webseiten über Sendezeitbegrenzung, Altersnachweissysteme oder die Auslese mit einem Jugendschutzprogramm abwenden.
Der HDF KINO e.V. hat die SPIO-Stellungnahme deshalb übernommen und ein im Wortlaut gleiches Positionspapier bei der Rundfunkkommission eingereicht.