HILFSPROGRAMME

Stand: 30.06.2022

Aktuell gibt es auf Bundesebene ein Hilfsprogramme für Kinos zur Kostenerstattung in der Corona-Krise: den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die Überbrückungshilfe ist Ende Juni ausgelaufen.

Um für den Sonderfonds antragsberechtigt zu sein, müssen Sie eine Kapazitätsbeschränkung von mindestens 20 Prozent vorweisen. Diese Einschränkung kann aber auch selbstgewählt sein und muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, bspw. durch ein Hygienekonzept.

SONDERFONDS DES BUNDES FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN
Förderzeitraum: Juli 2021 bis Dezember 2022

Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Kinos, deren Kapazität corona-bedingt um mindestens 20 Prozent reduziert ist. Seit dem 8. Oktober sind auch Kinos antragsberechtigt, die freiwillig die Kapazität um mindestens 20 Prozent reduzieren. Dies muss durch ein Hygienekonzept begründet werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Das Programm verdoppelt (bei Kapazitätsbeschränkungen von min. 20% bis max. 75%) bzw. verdreifacht (bei Kapazitätsbeschränkungen von über 75%) die Ticketeinnahmen von Kulturveranstaltungen, jeweils bis zum Erreichen der erstattungsfähigen Veranstaltungskosten (Veranstaltungskosten abzüglich Ticketeinnahmen und Nebeneinnahmen). Die Obergrenzen bei zeitraumbezogenen Anträgen betragen 500.000 Euro pro Monat/ 1.500.000 Euro pro Quartal pro Spielstelle. Das Gesamtbudget des Sonderfonds umfasst 2,5 Mrd. Euro.

Welchen Antrag können Kinos stellen?
Kinos können im Rahmen der Wirtschaftlichkeitshilfe einen zeitraumbezogenen Antrag stellen. Das heißt, dass alle Kinovorstellungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zusammengefasst werden. Zusätlich empfehlen wir, bei der Registrierung eines zeitraumbezogenen Antrags auch die integrierte Ausfallabsicherung zu registrieren.

Wie funktioniert die Registrierung bzw. Antragsstellung?
Um im Nachinein einen Antrag stellen zu können, müssen im Vorlfed Kinovorstellungen als zeitraumbezogener Antrag registriert werden. Dies muss vor der ersten im Antrag vorgesehen Veranstaltung durchgeführt werden. Hierdurch werden die möglichen Hilfsgelder im System geblockt.
Die Antragsstellung soll möglichst 8 Wochen nach der letzten im zeitraumbezogenen Antrag registrierten Veranstaltung geschehen. Spätestens nach 6 Monaten muss der Antrag gestellt werden.

Weiterführende Informationen und Links

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

  • Registrierungs- und Antragsportal
  • FAQs

www.kulturprojekte.berlin/projekte/sonderfonds-des-bundes-fuer-kulturveranstaltungen/

  • Links zu aufgezeichneten Infosessions
  • Leitfäden und Vorlagen zur Registrierung und Antragsstellung

Anleitung zur Registrierung von Kinovorstellungen