ZUKUNFTSPROGRAMM KINO

Kinos investieren regelmäßig hohe Summen in erstklassige Technik und ein modernes Ambiente. Als Technologietreiber für audiovisuelle Formate hat das Kino einen entscheidenden Einfluss darauf, wie wir die Welt sehen. So machen Fortschritte in der Bild- und Tonqualität den Erlebnisort Kino immersiver als je zuvor. Mithilfe von innovativen Marketingstrategien und digitalen Kundenbindungssystemen lässt sich das Publikum mittlerweile zielgerichtet ansprechen und die soziale Dimension des Kinogehens noch stärker betonen. Und auch immer mehr Aspekte der Nachhaltigkeit und Inklusion werden durch smarte Lösungen angegangen.

Die Bundesregierung unterstützt Kinos bei zukunftssichernden Investitionen, wenn diese eine besondere kulturelle oder strukturelle Funktion an ihrem Standort erfüllen. Demnach sind Kinos mit bis zu sieben Leinwänden für das Zukunftsprogramm Kino antragsberechtigt, wenn sie mindestens eine der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sitz in einer Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern
  • Auszeichnung mit einem Kinoprogrammpreis
  • Besucher- oder Programmanteil von 40 Prozent für deutsche und europäische Filme

Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsstellung finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde das Programm befristet bis zum 31.12.2020 angepasst, um den aktuellen Investitionsstau trotz der z.T. aufgebrauchten Rücklagen vieler Kinos stemmen zu können. So wurde die Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben, wobei die übrigen 20 Prozent zur Schließung der Finanzierung durch komplementäre Länderförderungen gedeckt werden können.