Berlin/Wiesbaden, den 16.07.24 – In zahlreichen Beschwerden kritisieren Eltern von Kindern unter 6 Jahren, dass ihnen der Besuch der Kinovorstellung von „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ (Universal 2024) verwehrt wird. Während Eltern überall sonst entscheiden können, welche Filme ihre Kinder sehen dürfen, gilt dies nicht im Kino. Dort müssen nach dem Jugendschutzgesetz die Kinos aufgrund der Freigabe des Filmes ab 6 Jahren jüngere Kinder auch in Begleitung der Eltern abweisen. Dabei liegt die Lösung auf der Hand. So ist für Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren bereits vorgesehen, dass in Begleitung der Eltern oder von Erziehungsbeauftragen, Kinder auch eine Altersstufe darunter den Film im Kino sehen dürfen.
Um der Elternverantwortung beim Kinobesuch ein stärkeres Gewicht zu verleihen, fordern die FSK, der HDF KINO und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft seit vielen Jahren, die bestehende Regelung für elternbegleitetes Kino bei FSK 12 auch auf die Altersfreigaben FSK 6 und FSK 16 auszuweiten. Hinzu kommt, dass die gemeinsame Filmrezeption von Eltern und Kindern, eine ideale Ausgangsposition für eine gutes Aufwachsen mit Medien und das Erlernen von Medienkompetenz ist.
„Der vierte Teil der bekannten Animationsfilmreihe mit den gerade bei kleinen Kindern beliebten Minions ist geradezu prädestiniert für einen Besuch mit der ganzen Familie. Eltern in Begleitung ihrer Kinder abweisen zu müssen ist für die Kinos ein unhaltbarer Zustand. Die Diskussionen an der Kasse zeigen, dass sich Eltern bevormundet fühlen und kein Verständnis für die Reglung haben.“ so Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer Cineplex Deutschland.
Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK ergänzt: „Der Unmut der Eltern ist absolut verständlich. Bei der Prüfung von Filmen müssen wir immer auch die jüngsten einer Altersgruppe in den Blick nehmen. In der Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren sind dies Kleinkinder, die vielleicht zum ersten Mal einen Film auf großer Leinwand sehen und ganz anders reagieren als z.B. medial erfahrenere 5-jährige. Auf der FSK-Homepage können Eltern Kurzbegründungen zu den Freigaben aller aktuellen Filme einsehen, um selbst einzuschätzen, welcher Film sich für ein gemeinsames Filmerlebnis eignet. Unsere Erfahrungen mit dem elternbegleiteten Kino bei Filmen ab 12 Jahren zeigt, dass Eltern von dieser Möglichkeit nur sehr maßvoll und wohlüberlegt Gebrauch machen.“
„Um ein positives Filmerlebnis für alle Altersgruppen zu gewährleisten, ist praktischer und effektiver Jugendmedienschutz für die Kinos eine Selbstverständlichkeit. Die Überregulierung und Bevormundung von Eltern im Kino im Unterschied zur Filmauswahl im Fernsehen oder per Streaming ist nicht mehr zu rechtfertigen. Sie schadet den Kinos und untergräbt die Akzeptanz des Jugendschutzes genau dort, wo er am wichtigsten ist: bei Familien mit kleinen Kindern“, fasst Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des HDF KINO e.V., zusammen.
Eltern können Ihre Anregungen zur Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [oder Bundestagsabgeordnete im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] senden.