Seit dem 1. Juli können Kinobetreiber*innen an Standorten mit bis zu 25.000 Einwohnern Fördermittel des Soforthilfeprogramms beantragen. Je Kino sind einmalig Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro möglich sind, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten aufzubringen ist.
Investitionen in moderne Spielstätten, innovative Kundenkommunikation und ein attraktives Programm werden dadurch unterstützt. Insgesamt ist das Programm mit fünf Millionen Euro ausgestattet. Es dient dem Ziel, die kulturelle Vielfalt in der deutschen Kinolandschaft zu erhalten und gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen zu erreichen.