FÖRDERUNG VON KINOBETRIEBEN

Antragsfristen Kinoförderung und Programmpreise

    Alle Angaben ohne Gewähr!

Förderprogramme auf Bundesebene

FFA-Kinoförderung

Die Kinoförderung der FFA hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur und deren Qualität in Deutschland zu stärken und zu erhalten. Die FFA unterstützt Kinobetreibende im Inland bei folgenden Vorhaben:

  • Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen
  • Neuerrichtungen, wenn sie der Strukturverbesserung dienen
  • bei der Beratung von Kinos
  • bei der Filmbildung junger Menschen

Liebling Kino – Kinoprogrammprämie des Bundes

„Liebling Kino“ ist die Kinoprogrammprämie des Bundes. Mit dieser Prämie zeichnet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hochwertige Jahresfilmprogramme von Kinos in Deutschland aus.

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt über ein automatisiertes Verfahren auf Grundlage eines referenzbasierten Punktesystems. Die Prämie wird auf Antrag gewährt, wenn ein Kino mindestens 2.500 Prämienpunkte erreicht hat.

Prämienpunkte werden für Zuschauererfolge mit deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filmen, den Leinwandfaktor und die besondere kulturelle Programmarbeit ermittelt.

Verbindliche Grundlage für die Teilnahme ist eine Filmliste. Die Filmliste enthält alle gemeldeten programmfüllenden Filme, die in Deutschland im Kino gespielt wurden und die mindestens eines der beiden folgenden Merkmale erfüllen: deutsch, europäisch und/oder künstlerisch-kreativ. Die Antragsstellung für 2026 ist noch nicht gestartet.

Förderung von Laserprojektoren über die EEW-Förderung

Im Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung können KMUs einen Zuschuss auf die Investitionsgesamtkosten bei der Umstellung auf Laserprojektion erhalten.

Förderhöhe

  • 15 Prozent für kleine Unternehmen (bis zu 49 Mitarbeitenden und max. 10 Mio. Euro Umsatz oder max. 10 Mio. Euro Bilanzsumme)
  • 10 Prozent für mittlere Unternehmen (bis zu 249 Mitarbeitende und max. 50 Mio. Euro Umsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme)
  • Große Unternehmen, die diese Kriterien überschreiten, sind aktuell nicht förderberechtigt.

Voraussetzungen

  • Der jährliche Bedarf an Endenergie wird in Folge des Anlagen-/Komponententauschs um mindestens 15 Prozent reduziert.
  • Bestätigung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten über die Energieeinsparung von 15 Prozent.
  • Der ausgetauschte Projektor wird vom Unternehmen nicht mehr weiterbetrieben und entsorgt oder veräußert.
  • Der bisherige Projektor ist seit mindestens fünf Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens und noch voll funktionsfähig.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kumulierbar.

Um Ihnen die Antragsstellung soweit wie möglich zu erleichtern und Ihnen einen Mitgliedervorteil anzubieten, sind wir bereits mit einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten im Gespräch. Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden wir Sie informieren.